Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen der Tronitec GmbH, Podružnica Lesce
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Diese Bedingungen legen die Regeln und die Art der Erbringung von Dienstleistungen durch Tronitec GmbH, Podružnica Lesce (im Folgenden „Dienstleister“) sowie die Pflichten der Kunden (im Folgenden „Kunde“) fest. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die grundlegenden Prinzipien der Zusammenarbeit und gelten für alle Dienstleistungen, die der Dienstleister erbringt.
Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er mit allen Bedingungen vertraut ist, diese versteht und vollständig akzeptiert.
Der Dienstleister behält sich das Recht vor, diese Bedingungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Änderungen der Preise oder anderer Bestimmungen treten am Tag der Veröffentlichung auf der Website www.tronitec.at in Kraft. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen regelmäßig zu überprüfen, da sie 15 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten und die weitere geschäftliche Zusammenarbeit gemäß den aktualisierten Bedingungen erfolgt.
2. DATENSCHUTZ
Der Dienstleister verpflichtet sich, alle vom Kunden erhaltenen Daten als streng vertraulich zu behandeln und diese als Geschäftsgeheimnis zu schützen. Diese Daten werden ausschließlich zur Erbringung von Dienstleistungen im Interesse des Kunden verwendet.
Alle vertraulichen Daten bleiben Eigentum des Kunden, der sie dem Dienstleister übermittelt hat. Auf Anfrage des Kunden verpflichtet sich der Dienstleister, alle erhaltenen vertraulichen Informationen, die in physischer Form übermittelt wurden, entweder zurückzugeben oder dauerhaft zu vernichten. Der Dienstleister wird dem Kunden eine schriftliche Bestätigung über die Vernichtung der Daten ausstellen.
3. PREISE UND MENGEN
Die Preise für Dienstleistungen gelten nach dem Prinzip Ex Works (EXW) Lesce, Slowenien. Alle angegebenen Preise sind in Euro (EUR) und beinhalten keine Mehrwertsteuer (MwSt.), die gemäß den geltenden Gesetzen berechnet wird.
Die Mengen der Produkte sind in der Bestellung des Kunden festgelegt. Wenn die Mindestbestellmenge (MOQ) der Komponenten höher ist als der tatsächliche Bedarf, übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Abnahme des Überschusses, falls der Dienstleister dieses Material nicht in anderen Projekten verwenden kann. Der Kunde wurde im Voraus über die MOQ-Anforderungen informiert.
Die Preise für Dienstleistungen und gelieferte Komponenten sind im Angebot festgelegt oder durch Vertrag vereinbart. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die Preise bei wesentlichen Schwankungen auf dem Beschaffungsmarkt oder bei größeren Änderungen der Produktspezifikationen zu ändern. In solchen Fällen wird der Dienstleister den Kunden rechtzeitig über die Gründe und den neuen Preis informieren, wobei der Kunde entweder die Fortsetzung der Bestellung bestätigen oder diese gemäß den Bedingungen dieses Punktes stornieren kann.
Wenn der Kunde die Produktspezifikation ändert oder die Zusammenarbeit beendet, ist er verpflichtet, das gesamte ungenutzte Material abzunehmen, das der Dienstleister im laufenden Jahr nicht in anderen Projekten verwenden kann. Der Kunde stimmt auch zu, dass eine Änderung der Produktionsdaten den Endpreis des Produkts beeinflussen kann.
Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für Risiken im Zusammenhang mit Preisschwankungen auf dem Materialmarkt oder Wechselkursänderungen.
Der Kunde ist verpflichtet, vom Dienstleister alle Ausrüstungen, Komponenten und Materialien zu kaufen, die sich im Lager des Dienstleisters als Überschuss (nicht verkäufliches Material) aus folgenden Gründen befinden:
· Stornierten oder geänderten Bestellungen,
· Anpassungen der Materialspezifikationen (BOM – Bill of Materials),
· Überschüssige Mengen aufgrund minimaler Bestellanforderungen (MOQ).
Material, das sich mehr als ein Jahr nach dem Kaufdatum im Lager des Dienstleisters befindet, gilt als nicht verkäuflich.
4. BESTELLUNGEN
Eine Bestellung von Dienstleistungen oder Produkten gilt als gültig, sobald die entsprechende Dokumentation, wie z.B. eine Bestellung, eine Bestätigungs-E-Mail oder ein Fax, eingegangen ist. Nach der Abgabe der Bestellung ist eine Stornierung ohne vorherige Vereinbarung nicht möglich, da die Regelung NCNR (Non-Cancellable, Non-Returnable) gilt.
Im Falle einer Stornierung übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Abnahme oder den Rückkauf von Material, das der Dienstleister bereits für die Ausführung der Bestellung beschafft hat, gemäß den Bestimmungen aus Punkt 3 dieser Bedingungen.
5. LIEFERFRISTEN
Die Lieferfristen hängen von der Verfügbarkeit von Komponenten und Materialien ab und können sich im Falle von Lieferverzögerungen seitens der Lieferanten oder unvorhersehbaren Umständen (höhere Gewalt) ändern.
Die Lieferfrist beginnt zu laufen, wenn der letzte der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
· Bestellbestätigung,
· Erfüllung aller technischen, geschäftlichen und anderen vereinbarten Anforderungen,
· Erhalt einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, falls diese vor der Lieferung der Produkte verlangt wird.
Der Dienstleister haftet nicht für mögliche Schäden, die dem Kunden oder Dritten aufgrund von Verzögerungen bei der Lieferung von Materialien oder höherer Gewalt entstehen.
Höhere Gewalt umfasst Ereignisse, die nicht vorhersehbar oder vermeidbar sind, einschließlich: Blitz, Eisregen, Stürme, Überschwemmungen, Erdbeben, Brände, Epidemien, Kriegszustände, Quarantänemaßnahmen, Handelsblockaden sowie Entscheidungen der zuständigen Behörden.
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlungsbedingungen sind im Angebot festgelegt oder durch einen speziellen Vertrag vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, die Zahlung auf das Transaktionskonto des Dienstleisters zu leisten. Im Falle einer Zahlungsverzögerung behält sich der Dienstleister das Recht vor, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen und alle rechtlichen Mittel zur Eintreibung der Schulden einzusetzen.
Sofern nicht anders vereinbart, gilt eine Standardzahlungsfrist von 30 Tagen ab dem Lieferdatum des Produkts (NET30).
Der Kunde kann Zahlungen nicht zurückhalten oder verzögern aufgrund von Garantieansprüchen oder anderen möglichen Gegenforderungen.
Solange der Kunde den gesamten Betrag nicht beglichen hat, bleibt das Produkt im Eigentum des Dienstleisters.
7. GARANTIEN UND GARANTIEVERSPRECHEN
Der Dienstleister gewährt eine 1-jährige Garantie auf die erbrachte Arbeit, die ab dem Datum der Abnahme der Produkte gilt. Für Komponenten und Materialien gelten die Garantien, die von den Lieferanten bzw. Herstellern gewährt werden, jedoch maximal für einen Zeitraum von einem Jahr.
Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für funktionelle Mängel, die nicht durch Tests gemäß den vereinbarten Verfahren erkannt werden. Ebenso übernimmt der Dienstleister keine Haftung für Fehler, die aus der Produktgestaltung durch den Kunden oder für Komponenten und Materialien resultieren, die vom Kunden spezifiziert, genehmigt oder bereitgestellt werden.
Im Falle einer Reklamation muss der Kunde dem Dienstleister eine schriftliche Mitteilung senden und die reklamierten Produkte zusammen mit einem Reklamationsprotokoll beilegen. Reklamationen, bei denen die Produkte durch unbefugte Personen beschädigt oder repariert wurden, werden nicht berücksichtigt.
Wenn ein Fehler im Produkt festgestellt wird, der durch Fehler bei der Durchführung der Dienstleistungen des Dienstleisters verursacht wurde, wird der Dienstleister das Produkt entweder reparieren oder, wenn eine Reparatur nicht möglich ist, dem Kunden den Kaufpreis bis zu 100 % des Wertes des reklamierten Produkts zurückerstatten.
Der Dienstleister übernimmt keine zusätzlichen Kosten, die durch die Reklamation entstehen, weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber Dritten, einschließlich Zoll-, Transportkosten usw.
Der Dienstleister kommuniziert in Bezug auf Garantien ausschließlich mit dem Kunden und übernimmt keine Verantwortung für die Sicherheit der Produkte im Gebrauch.
Bei Reklamationen bezüglich Materialien und Komponenten muss der Kunde bei der Geltendmachung der Garantie alle erforderlichen fachlichen Hilfestellungen, Informationen zur Nutzung des Produkts zum Zeitpunkt des Fehlers sowie die entsprechende Infrastruktur zur Behebung des Fehlers bereitstellen.
Falls der Kunde und der Dienstleister vereinbaren, Material aus einer nicht verifizierten Quelle zu verwenden, übernimmt der Dienstleister keine Garantie für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwendung dieses Materials. Material aus nicht verifizierten Quellen umfasst Materialien von nicht verifizierten Lieferanten, Graumarktmaterialien oder solche, die über Zwischenhändler bezogen wurden.
8. VERPACKUNG UND BEZEICHNUNG
Der Dienstleister ist verpflichtet, alle Produkte ordnungsgemäß in antistatischen Luftpolstertaschen zu verpacken und sie in größere Kartons zu legen, die für den Transport unter geschützten Bedingungen geeignet sind oder gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen.
Jedes Produkt wird mit einem Etikett versehen, das Informationen zur Menge, Produkttyp und Losnummer enthält. Falls im Vertrag anders vereinbart, werden die Etiketten zusätzliche erforderliche Informationen enthalten.
Der Kunde ist verpflichtet, die Menge und die mechanische Eignung der Produkte bei der Abnahme oder spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt zu überprüfen. Etwaige Reklamationen aufgrund von Fehlern in der Menge oder dem Aussehen der Produkte müssen innerhalb dieses Zeitraums eingereicht werden. Der Dienstleister wird spätere Reklamationen zu diesen Details nicht berücksichtigen.
9. RoHS in REACH
Der Kunde ist verpflichtet, in der Stückliste eine Liste aller Komponenten bereitzustellen, die den europäischen Vorschriften entsprechen. Der Dienstleister muss die Produkte gemäß den europäischen Vorschriften und Anforderungen herstellen.
Der Kunde ist verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass die Liste der Komponenten in der Stückliste den geltenden europäischen Vorschriften entspricht. Der Dienstleister verpflichtet sich, die Produkte in Übereinstimmung mit allen relevanten europäischen Vorschriften und Anforderungen herzustellen.
10. EXPORTKLAUSEL
Der Kunde ist verpflichtet, zu überprüfen und zu garantieren, dass:
· Die vertraglich vereinbarten Waren nicht in Verbindung mit militärischer Ausrüstung, Nukleartechnologie oder Waffen verwendet werden;
· Sie nicht an militärische Kunden geliefert werden.
Der Kunde bestätigt, dass er vor der Durchführung der Transaktion den Dienstleister in den folgenden Fällen konsultiert:
· Wenn er Informationen hat, dass die oben genannten Produkte in Länder exportiert oder wiederexportiert werden, die einem Embargo unterliegen oder Länder, die Terrorismus unterstützen (wie Kuba, Iran, Syrien, Sudan, Nordkorea);
· Wenn die oben genannten Produkte an Unternehmen, Organisationen oder Einzelpersonen geliefert werden, die zum Zeitpunkt der Transaktion auf den gültigen US-amerikanischen oder nationalen Listen stehen.
11. GEISTIGES EIGENTUM
Alle geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit technologischen Lösungen, Erfindungen oder Innovationen, die für die Ausführung der Bestellung erforderlich sind, gehören dem Dienstleister. Der Dienstleister hat das Recht, frei über die spezifischen technologischen Lösungen zu verfügen, ohne Einschränkungen.
12. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Falls eine Bestimmung dieses Dokuments für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Dokuments oder des Vertrags insgesamt. Sollte eine Bestimmung ungültig oder nicht durchsetzbar sein, werden die Vertragsparteien eine Ersatzbestimmung suchen, die möglichst im Einklang mit dem Zweck und Inhalt der ursprünglichen Bestimmung steht und den Zielen der Vertragsparteien entspricht.
13. RECHTLICHE SCHUTZVORKEHREN
Etwaige Streitigkeiten werden zunächst einvernehmlich zwischen den Parteien gelöst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, ist das zuständige Gericht für die Streitbeilegung das Bezirksgericht in Radovljica.
Die Parteien werden versuchen, alle etwaigen Streitigkeiten einvernehmlich zu lösen. Falls keine Einigung erzielt werden kann, werden die Parteien die Streitbeilegung vor dem Bezirksgericht in Radovljica vereinbaren, das für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags zuständig ist.
Zuletzt aktualisiert am 18. Februar 2025.